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Tempo 30 in den Gebieten Grindel, Neuenkirchstrasse, Laubeweg und Schlosshalde

Im Kantonsblatt vom 15. November 2025 wurden die Verkehrsanordnungen für die Einführung von Tempo 30 in den Gebieten Grindel, Neuenkirchstrasse, Laubeweg und Schlosshalde publiziert.

Die Pläne sowie Verkehrsanordnungen können auf der Webseite der Gemeinde Ruswil (https://ruswil.ch/aktuelles-veranstaltungen/aktuelles/baugesuche/) sowie am Schalter der Abteilung Bau & Infrastruktur eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen (Frist bis 15. Dezember 2025) beim Kantonsgericht Luzern einzureichen. Weitere Informationen können den Verkehrsanordnungen und der Präsentation der Orientierungsversammlung vom 17. November 2025 entnommen werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau & Infrastruktur (bauamt@ruswil.ch / 041 496 70 50) gerne zur Verfügung.