Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Das Teilungsamt Ruswil ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftfällen beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Ruswil. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) (siehe auch obenstehende Aufgabe «Hinterlegung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen»)
- Auskunftserteilung
- Eröffnung Erbgang
- Erstellung Erbenverzeichnis
- Sicherungsmassnahmen (Erstellung Nachlassinventar / allenfalls Siegelung der Erbschaft)
- auf Wunsch Erstellung öffentliches Inventar
- Eröffnung von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
- Ausstellung der Erbenbescheinigung
- auf Wunsch bei Grundstückbesitz – Anmeldung Erbgang beim Grundbuchamt
- amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung
- Veranlagung der Erbschaftssteuer (siehe auch obenstehende Aufgabe «Erbschaftssteuern»)
Unsere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinde gibt darüber Auskunft (Siehe unter "Links" weiter unten).
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