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Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat den Sammelhof Grindel aus strategischen Gründen gekauft. Er genehmigt den Betrieblichen Leistungsauftrag für die Volksschule für das Schuljahr 2024/2025. Diverse Gremien und Funktionsträger wurden neu gewählt und die Betriebsbewilligung für die Spitex Ruswil erneuert. Auf der Spyrstrasse soll künftig Temp 30 gelten.

Der Gemeinderat hat entschieden, die Liegenschaft «Sammelhof Rottal» im Grindel 46 per 1. Oktober 2024 zu erwerben. Die Bruno Frey Immobilien AG stösst derzeit ihre Sammelhöfe ab und konzentriert sich auf andere Geschäftszweige. Dank dem guten Einvernehmen mit dem Liegenschaftseigentümer erhielt die Gemeinde ein attraktives Kaufangebot. Der Sammelhof ist an die Düring AG, Ebikon, vermietet. Das Unternehmen hat den Mietvertrag per Ende Dezember 2024 gekündigt. Mit dem Kauf will die Gemeinde das Angebot des Sammelhofes für die Zukunft sichern. Die Gemeinde wird diesen aber nicht selber betreiben. Die Gemeinde schreibt die Dienstleitung in nächster Zeit öffentlich aus. Die Liegenschaft wird im Finanzvermögen der Gemeinde bilanziert. Sie eröffnet der Gemeinde mittelfristig auch strategische Optionen für die Integration von weiteren öffentlichen Aufgaben. Einzelne Räumlichkeiten sind an ein Gesundheitsunternehmen vermietet. Das Dach nutzt ein Contracting-Unternehmen für PV-Anlagen, welche zugleich die Liegenschaft mit Strom versorgt.

Betrieblicher Leistungsauftrag Volksschule

Wie üblich haben die Präsidentin der Bildungskommission, Anna Müller, und Rektor Mario Henz dem Gemeinderat den Leistungsauftrag der Volksschule für das aktuelle Schuljahr erläutert. Der Leistungsauftrag wird jeweils von der Bildungskommission aufbereitet und vom Gemeinderat genehmigt. Er enthält nebst betrieblichen Zielen auch strategische Vorgaben. Eine davon ist die Bereitstellung von bedarfsgerechten Schulräumen und einer zeitgemässen ICT-Infrastruktur für einen effektiven Unterricht sowie das Verfolgen einer zukunftsorientierten Digitalisierungsstrategie. Die Gelegenheit wird jeweils auch genutzt, sich über Aktualitäten auszutauschen. Unter anderem waren die Schülerzahlen und der geplante Erweiterungsbau beim Schulhaus Thema. Für das laufende Schuljahr ist ein kleiner Knick bei den Schülerzahlen erkennbar, in den Folgejahren kommt es aber wieder zu einer Steigerung. Als positiv erachten der Gemeinderat und die Schule das geplante, gemeinsame Erscheinungsbild und den gemeinsamen Stand an der ruga24.

Gremien und Funktionsträger neu gewählt

Am 1. Oktober 2024 bzw. 1. Januar 2025 beginnt die neue Amtszeit ständiger Kommissionen, Funktionsträger und des Urnenbüros. Der Gemeinderat hat die Gremien neu gewählt. Die Behörden dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich für ein solches Amt zur Verfügung stellen und die Gesellschaft stützen. Die vollständige Liste der Gewählten ist ab 1. Oktober auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Betriebsbewilligung Spitex

Der Gemeinderat hat die Betriebsbewilligung für die Spitex Ruswil um vier Jahre verlängert. Als verantwortliche Fachperson mit Berufsausübungsbewilligung gemäss Gesundheitsgesetz hat er Patricia Hans-Pfulg aus Ruswil ernannt. Sie ist Co-Leiterin Pflege. Geschäftsleiterin der Spitex Ruswil ist Eveline Wick. Mit ihrer Hilfe und Pflege zu Hause erbringt die Spitex eine sehr wichtige Dienstleistung.

Tempo 30 auf Spyrstrasse

Die Gemeinde beabsichtigt, auf der Spyrstrasse Tempo 30 einzuführen. Dies im Sinne der Verkehrssicherheit und auf ursprüngliches Begehren diverser Anstösser. Die öffentliche Auflage mit Beschwerdemöglichkeit erfolgt in nächster Zeit. Die Auflage wird im Kantonsblatt publiziert.

Jahresgespräch mit Betreibungsbeamten

Der Gemeinderat trifft sich jährlich mit dem Betreibungsbeamten zu einem Austausch. Der kürzlich wiedergewählte Martin Burri und die Verwaltung schätzen die gegenseitige Zusammenarbeit. Eine Mitarbeiterin in einem Teilzeitpensum unterstützt den Betreibungsbeamten. Die Anzahl Betreibungen hat gegenüber dem Vorjahr wieder zugenommen. Gründe dafür sind Unternehmungen, die Schuldner konsequent betreiben, und sogenannte Staatsverweigerer. Ein Trend, wonach vermehrt vor allem Jugendliche betrieben werden ist nicht erkennbar.

Bäume und Sträucher entlang von Strassen schneiden

Einhängende Äste von Bäumen Sträuchern behindern oft die Sicht und können zu gefährlichen Verkehrsunfällen mit bösem Erwachen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer werden. Gemäss Strassengesetz sind die Grundeigentümer verpflichtet, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von einhängenden Ästen und ausladenden Hecken freizuhalten. Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 m im Fahrbahnbereich und 2.5 m bei Trottoirs. In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 cm sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird. Die Grundeigentümer sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haftungsfragen gebeten, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben.