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Wahlen & Abstimmungen

Bedingungen / Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens fünf Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in Ruswil gesetzlich geregelt haben.

Stimmrechtsausweis verloren / Abstimmungsmaterial nicht erhalten

Ein Duplikat des Stimmausweises kann am Schalter der Einwohnerkontrolle gegen Vorweisen eines Personalausweises (Identitätskarte oder Pass) verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  1. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und kleben es zu.
  2. Unterzeichnen Sie diesen Stimmrechtsausweis persönlich (Vorderseite).
  3. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung (Schwerzistrasse 7) kann frankiert und verschlossen rechtzeitig (spätestens bis Donnerstag vor dem Abstimmungstag mit A-Post!) der Post übergeben werden, in einer der Briefkästen bei der Gemeindeverwaltung Ruswil (Schwerzistrasse 7) oder beim Schulhaus Werthenstein-Unterdorf geworfen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

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Urnenstandort

Gemeindehaus Ruswil
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil