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Ratenzahlungsgesuch für Steuern

Sofern Sie Ihre Rechnung nicht innert gesetzlicher Frist bezahlen können, sollten Sie, um Mahnungen zu vermeiden, ein schriftliches Gesuch um Ratenzahlungen einreichen.

Sofern Ihr Gesuch unseren Richtlinien entsprecht, werden Sie die Einzahlungsscheine für die Ratenzahlungen direkt per Post oder Mail zugeschickt bekommen. Andernfalls kontaktieren wir Sie.

Pendente Einsprachen:
Bitte beachten Sie, dass der fällige Steuerbetrag gemäss Steuerrechnung trotz einer Einsprache zur Zahlung fällig wird (§ 191 Abs. 4 StG bzw. Art. 161 Abs. 5 DBG) Wird der Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet, muss zusätzlich ein Verzugszins berechnet werden (§ 192 StG bzw. 164 DBG).

 

Für Anfragen mit mehr als 6 Raten, müssen folgende Belege an steueramt@ruswil.ch eingereicht werden.

  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Prämienverbilligung – inkl. Belege
  • Andere Einkünfte – inkl. Belege
  • Mietkosten – inkl. Mietvertrag
  • Krankenkassenprämien – inkl. Belege
  • Ausserordentliche Kosten – inkl. Belege
  • Amortisierte Schulden – inkl. Belege

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch mit unseren Mitarbeitenden telefonisch oder vor Ort besprechen. Halten Sie dazu bitte Ihre Belege bereit.

Personalien Steuerpflichtige/r
Betroffene Steuerrechnung
Vorschlag Ratenzahlung
Zustellung der Einzahlungsscheine

Haben Sie Fragen?

Regionales Steueramt
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil

041 496 70 70
steueramt@ruswil.ch