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Ratenzahlungsgesuch für Steuern

Sofern Sie Ihre Rechnung nicht innert gesetzlicher Frist bezahlen können, sollten Sie, um Mahnungen zu vermeiden, ein schriftliches Gesuch beim Verantwortlichen um Stundung/Ratenzahlungen einreichen.

Pendente Einsprachen:
Bitte beachten Sie, dass der fällige Steuerbetrag gemäss Steuerrechnung trotz einer Einsprache zur Zahlung fällig wird (§ 191 Abs. 4 StG bzw. Art. 161 Abs. 5 DBG) Wird der Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet, muss zusätzlich ein Verzugszins berechnet werden (§ 192 StG bzw. 164 DBG).

Personalien Steuerpflichtige/r
Betroffene Steuerrechnung
Vorschlag Ratenzahlung
Zustellung der Einzahlungsscheine

Haben Sie Fragen?

Regionales Steueramt
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil

041 496 70 70
steueramt@ruswil.ch