Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr / geschlossen
→ Besprechung auf Voranmeldung
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils eine Stunde früher.
Die Abteilung Gesellschaft & Soziales ist verantwortlich für die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe sowie Alimentenhilfe. Ebenfalls Aufgabe der Abteilung ist das Pflegekinderwesen, die Jugend- und Altersarbeit, die frühe Förderung sowie das Gesundheitswesen (insbesondere die Restkostenfinanzierung der Pflege). Zusätzlich ist die Abteilung Gesellschaft & Soziales Schnittstelle zum SoBZ und zur KESB.
Organisatorisch besteht die Abteilung Gesellschaft & Soziales aus dem Fachbereich Gesellschaft und dem Fachbereich Sozialhilfe.
Sozialarbeiterin
Claudia Brand
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Jugendarbeiter
Arthur Furrer
Wolhuserstrasse 31/33
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Gesellschaft & Soziales
Ursula Gautschi
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Leiter Abteilung Gesellschaft & Soziales
Tobias Hoenger
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Alimentenfachfrau
Sybille Utz
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Fachperson Wirtschaftliche Sozialhilfe und Beratung
Gisela Wiedmer
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Abteilung Gesellschaft & Soziales
Jugendarbeit Ruswil
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Informationen zur Jugendarbeit Ruswil und den Öffnungszeiten entnehmen Sie der Website der Jugendarbeit: www.jugendruswil.ch
Die Jungbürgerfeier findet jeweils alle zwei Jahre statt. Der Gemeinderat lädt dazu alle Jugendlichen, die in den betreffenden Jahren 18 Jahre alt geworden sind oder noch werden, ein.
Bahnhofstrasse 42
6162 Entlebuch
Die Aufgabe der KESB ist es, Menschen in unterschiedlichen Notlagen zu unterstützen, wenn sie nicht selbständig in der Lage sind, die notwendige Hilfe zu organisieren.
Weitere Informationen über die KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil finden Sie hier.
Hauptstrasse 13Postfach 165
6170 Schüpfheim
Das SoBZ bietet fachkundige Hilfe in folgenden Bereichen an:
Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht, kann wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen. Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und muss zurückbezahlt werden. Wer wirtschaftliche Sozialhilfe bezieht muss auch persönliche Hilfe annehmen.
Das «Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe» ist am Schalter der Abteilung Gesellschaft & Soziales zu beziehen (siehe Öffnungszeiten).
Unter folgendem Link finden Sie Erklärvideos und weitere Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe:
https://skos.ch/themen/sozialhilfe/sozialhilfe-einfach-erklaert