Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr /
13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr /
geschlossen
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.
Die Abteilung Zentrale Dienste ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Sie umfasst die Bereiche AHV-Zweigstelle, Bürgerrechtswesen, Einwohnerkontrolle, Erbschaftssteuern, Informatik, Personal, Sekretariat des Gemeinderates, Teilungsamt sowie die Wahlen und Abstimmungen.
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste & Stab
Franziska Jurt
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Leiterin Abteilung Zentrale Dienste & Stab Geschäftsführung
Rea Fasnacht
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste & Stab
Andrea Bammert
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Lernende Zentrale Dienste & Stab
Fabia Rosenberg
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Verwaltungszentrale
Heidi Jakober
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Geschäftsführer & Gemeindeschreiber
Tobias Lingg
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Lernende Zentrale Dienste & Stab
Elena Portmann
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste & Stab
Sabrina Röösli
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste & Stab
Lea Schärli
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen den Einwohnerinnen und Einwohner von Ruswil und der kantonalen Ausgleichskasse Luzern. Sie ist die erste Anlaufstelle für die Beantwortung von allgemeinen Fragen, händigt Formulare aus, kontrolliert eingegangene Formulare und leitet diese an die zuständige Stelle weiter.
Invalidenversicherung (IV)
Für die Invalidenversicherung (IV) wenden Sie sich bitte direkt an die WAS IV Luzern.
Leiterin Abteilung Zentrale Dienste & Stab Geschäftsführung
Rea Fasnacht
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste & Stab
Lea Schärli
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Geschäftsführer & Gemeindeschreiber
Tobias Lingg
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Wir beglaubigen Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge.
Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Die Beglaubigungsperson bescheinigt, dass die Unterschrift in ihrer Gegenwart angebracht oder von der Unterschriftsperson anerkannt worden ist.
Der Gesuchsteller muss persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte, Führerausweis genügt nicht) auszuweisen.
Gebühren
Grundgebühr 1. Unterschrift | Fr. 30.00 |
jede weitere Unterschrift | Fr. 10.00 |
Erstellung Kopie(n) | Fr. 01.00 / pro Seite |
Die Beglaubigungsperson bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das Original ist zwingend vorzuweisen.
Gebühren: Kopie durch Beglaubigungsperson erstellt
Grundgebühr | Fr. 10.00 / 1. Seite |
mehrere Seiten | Fr. 02.00 / pro Seite |
Erstellung Kopie(n) | Fr. 01.00 / pro Seite |
Gebühren: Kopie durch Drittperson erstellt
Grundgebühr | Fr. 20.00 / 1. Seite |
mehrere Seiten | Fr. 05.00 / pro Seite |
Erstellung Kopie(n) | Fr. 01.00 / pro Seite |
Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Ruswil können dem Teilungsamt Testamente, Ehe- und Erbverträge zur Hinterlegung übergeben. Folgendes ist bei einer Einlage, dem Austausch oder der Aushändigung zu beachten:
Einlage:
Austausch:
Aushändigung:
Testament aufsetzen
Jede Persone die 18 Jahre alt (mündig) und urteilsfähig ist, kann ein Testament aufsetzen. Es gibt drei Arten von Testamenten:
Ehe- und Erbverträge aufsetzen
Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten ihren Güterstand wählen, aufheben oder ändern. Zwei oder mehrere Erben können regeln, wie das Nachlassvermögen zu teilen ist, wenn eine Vertragspartei stirbt. Ein Ehevertrag, ein Ehe- und Erbvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist. Nachträglich kann der Vertrag nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien geändert oder aufgelöst werden. Der Erbvertrag ist vor allem dann eine Alternative zum Testament, wenn jemand unwiderruflich begünstigt werden soll, jemand freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichtet (Erbverzicht) oder weitere Massnahmen definitiv festgelegt werden sollen. Für die Errichtung dieser Verträge wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Die Einwohnerkontrolle ist für die Registerführung des Einwohnerregisters zuständig.
Bitte melden Sie uns folgende Änderungen:
Erbt eine Person von einer anderen Person, die ihren letzten Wohnsitz im Kanton Luzern hatte, Vermögen oder erhält sie von ihr ein Vermächtnis, hat die bedachte Person eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Das Teilungsamt ist Veranlagungsbehörde für die Erbschaftssteuern von Gemeinde und Kanton.
Die Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person und der Höhe des geerbten Betrages. Sie beträgt zwischen 0 und 40 %.
Weitere Informationen:
Gemeindeverwaltung Ruswil
Heidi Jakober
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Gewerbeverein Ruswil
Michael Emmenegger
Sonnebergli 26
6017 Ruswil
Das Konkret erscheint jährlich neu und aktualisiert. Es wird allen rund 3'000 Haushaltungen in Ruswil zugestellt und auch den Neuzuzügern abgegeben.
Herausgeber: | Gemeindeverwaltung Ruswil und Gewerbeverein Ruswil |
Änderungen: | Änderungen redaktioneller Natur sind laufend an die Gemeindeverwaltung Ruswil zu melden: |
041 496 70 70 oder gemeindeverwaltung@ruswil.ch | |
Abmeldungen: | 041 496 70 70 oder gemeindeverwaltung@ruswil.ch |
Druck/Gestaltung: | Meyer Rottal Druck AG, Ruswil |
Geschäftsführer & Gemeindeschreiber
Tobias Lingg
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Alle Informationen zur Parkplatzbewirtschaftung erhalten Sie hier.
Die Stabsstelle Geschäftsführung ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Das Teilungsamt Ruswil ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftfällen beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Ruswil. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:
Unsere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinde gibt darüber Auskunft (Siehe unter "Links" weiter unten).
Links:
Leiterin Abteilung Zentrale Dienste & Stab Geschäftsführung
Rea Fasnacht
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Stimmregisterführer
Tobias Lingg
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Die Stimmberechtigten haben der Initiative "Abschaffung der Gemeindeversammlung" an der Urnenabstimmung am 15. Mai 2011 zugestimmt. Ab 2012 finden folglich keine Gemeindeversammlungen mehr statt. Über sämtliche Vorlagen wird nun an der Urne abgestimmt.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch