Das Bauamt ist zur Klärung von baurechtlichen Fragen und die Behandlung von Baugesuchen zuständig. Es werden insbesondere folgende Haupttätigkeiten ausgeführt:
- Beratung von Planern und Bauherrschaften
- Vorabklärung von Bauvorhaben
- Prüfung der Baugesuche
- Durchführung von Baubewilligungsverfahren
- Kontrolle und Abnahme von Bauten und Anlagen
- Prüfung und Behandlung von Bebauungs- und Gestaltungsplänen
Die kantonalen Gesetze und Verordnungen sind unter www.srl.lu.ch abrufbar, diejenigen der Gemeinde Ruswil finden Sie in der Rechtssammlung.
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bebauungs- und Gestaltungsplänen sowie Bauprojekten ist es empfehlenswert, mit dem Bauamt möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen.