Erbt eine Person von einer anderen Person, die ihren letzten Wohnsitz im Kanton Luzern hatte, Vermögen oder erhält sie von ihr ein Vermächtnis, hat die bedachte Person eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Das Teilungsamt ist Veranlagungsbehörde für die Erbschaftssteuern von Gemeinde und Kanton.
Die Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person und der Höhe des geerbten Betrages. Sie beträgt zwischen 0 und 40 %.
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