Im Rahmen der periodischen Kontrolle, gemäss Weisung Nr. 244 des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI), sind an einigen Beleuchtungsmasten in der Gemeinde Ruswil Mängel festgestellt worden. Die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, Neuanstrich der Kandelaber, Arbeiten im Sockelbereich, elektrotechnische Massnahmen, werden ab Juni 2026 ausgeführt. Die Koordination der Reparatur- und Unterhaltsarbeiten erfolgt durch die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) vom Kanton Luzern.
Wir danken allen Grundstückeigentümern, dass die Lichtmasten zugänglich und von Bewuchs freigehalten werden. Die beauftragte Firma ist instruiert, dass unsachgemäss montierte oder nicht bewilligte Schilder Dritter demontiert und entsorgt werden.
