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Lichtraumprofil und Rückschnitt von Bepflanzungen

Für einen sicheren Strassenraum müssen Bäume, Sträucher und Hecken regelmässig zurückgeschnitten werden.

Sträucher, Bäume und Hecken verschönern unsere Gemeinde. Sie können jedoch die Sicherheit von Fussgängern und weiteren Verkehrsteilnehmenden gefährden, wenn sie ungehindert in den Strassenraum hineinwachsen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten bitten wir Sie, die Bepflanzungen rechtzeitig auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden.

Beim Pflanzenrückschnitt ist Folgendes zu beachten:

  • Über Fahrbahnen: Ein Freiraum von mindestens 4.50 m Höhe.
  • Über Geh- und Radwegen: Ein Freiraum von mindestens 2.50 m Höhe.
  • Seitlicher Abstand: Zur Fahrbahn muss eine lichte Breite von 0.50 m eingehalten werden.
  • Strassenschilder und Signaltafeln dürfen nicht von Pflanzen verdeckt werden oder die Strassenbeleuchtung beeinträchtigen.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung, damit unsere Strassen sicher und jederzeit passierbar bleiben.

Infos zum Lichtraumprofil