Die Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Ruswil schliesst mit einem Plus von über einer Million Franken ab. Die Nettoschuld je Einwohner liegt neu innerhalb der Vorgaben des Kantons. Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Ruswil. Prioris einigt sich mit Swisscom. Delia Heller amtet ab September neu als Mitglied der Bürgerrechtskommission. Luzia Thür tritt als Verwaltungsrätin des Alterswohnzentrums Ruswil zurück.
Die Jahresrechnung 2024 weist einen Ertragsüberschuss von rund 1,450 Millionen Franken aus. Budgetiert war ursprünglich ein Minus von 625 000 Franken bzw. im ergänzten Budget ein Minus von 640 000 Franken. Der Gewinn erhöht den Bilanzüberschuss auf rund 22,570 Millionen Franken. Dieser Teil des Eigenkapitals steht für die Deckung von künftigen Verlusten zur Verfügung. Der Gemeinderat freut sich über das gute Resultat und zeigt sich zuversichtlich, was die künftigen Investitionen betrifft.
Gründe für positiven Abschluss
Das bessere Ergebnis resultiert aus mehreren Faktoren. Einerseits ist der haushälterische Umgang mit den Ausgaben dafür verantwortlich. Andererseits flossen 1,103 Millionen Franken mehr an Steuererträgen in die Gemeindekasse als prognostiziert. Dies betrifft jedoch vorab Steuernachträge früherer Jahre oder Sondersteuern, die einmalig anfallen und schwierig zu budgetieren sind. Der ordentliche Steuerertrag für das Jahr 2024 blieb im Rahmen der Erwartungen. Der Aufgabenbereich Finanzen und Steuern schliesst entsprechend viel besser ab als erwartet. Der Aufgabenbereich Gesundheit schliesst vorab wegen Mehrausgaben im Bereich der Restfinanzierung Pflege um 359 000 Franken schlechter ab als budgetiert, der Bereich Bau- und Umwelt um 244 000 Franken besser. Letzterer unter anderem wegen der noch nicht genehmigten Ortsplanungsrevision und in der Folge noch nicht getätigter Abschreibungen. Beim Aufgabenbereich Verkehr und Strassen führten tiefere Sachaufwände zu einem um 271 000 Franken besseren Ergebnis. Bei den übrigen Aufgabenbereichen sind die Abweichungen deutlich geringer.
Besserer Abschluss für zehn Aufgabenbereiche
Schlussendlich schliessen zehn Aufgabenbereiche besser als erwartet. ab. Wie erwähnt, schliesst einzig der Aufgabenbereich Gesundheit schlechter ab als budgetiert. Dies ist auf das Kostenwachstum bei der Restfinanzierung Pflege zurückzuführen. Da es sich um gebundene und nicht freiwillige Ausgaben handelt, liegt die Bewilligung der Budgetüberschreitung in der Kompetenz des Gemeinderates.
Erfolgsrechnung nach Aufgabenbereichen (Zahlen jeweils in Mio. Franken, gerundet)
Aufgabenbereich | Ergänztes Budget 2024 | Rechnung 2024 | Abweichung |
Politik und Wirtschaft | 0,968 | 0,879 | -0,089 |
Zentrale Dienste | 0,603 | 0,492 | -0,111 |
Soziale Sicherheit | 4,629 | 4,568 | -0,061 |
Gesundheit | 2,540 | 2,899 | +0,359 |
Soziales | 4,622 | 4,612 | -0,010 |
Bau und Umwelt | 0,803 | 0,559 | -0,244 |
Infrastruktur | 2,598 | 2,304 | -0,294 |
Öffentliche Sicherheit | 0,148 | 0,120 | -0,028 |
Verkehr und Strassen | 1,254 | 0,983 | -0,271 |
Finanzen und Steuern | -27,053 | -28,391 | -1,338 |
Bildung | 9,526 | 9,523 | -0,003 |
Total | 0,640 (Verlust) | -1,451 (Gewinn) | -2,091 |
Investitionen in die Infrastruktur
Die Nettoinvestitionen im Jahr 2024 betragen 1,9 Millionen Franken. Investiert wurde die Summe grösstenteils in die Schulliegenschaften, in die Abwasserbeseitigung und in Form einer ersten Tranche des Investitionsbeitrages an die Sanierung und Erweiterung des Pfarreiheims. Die Investitionsausgaben bewegen sich in allen Aufgabenbereichen innerhalb des Budgets.
Bessere Finanzkennzahlen
Das gute Ergebnis hat Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen. Bis auf den Selbstfinanzierungsanteil können alle Kennzahlen eingehalten werden. Die Nettoschuld je Einwohner liegt neu bei 2 341 Franken und somit innerhalb der Vorgabe des Kantons. Dies stimmt hinsichtlich der Investitionsvorhaben der Gemeinde positiv.
Polster mit Vorbehalten
Der Bilanzüberschuss von 22,570 Millionen Franken per Ende 2024 bedeutet ein beruhigendes Polster. Eine nachhaltige Finanzstrategie hat dazu beigetragen. Ein weiterhin sehr haushälterischer Umgang mit den Finanzen ist aber angezeigt. Um die künftigen Grossinvestitionen (Gemeindehaus, Feuerwehr, Werkhof, Erweiterung Schulhaus Bärematt) zu stemmen ist eine befristete Abweichung von der Finanzstrategie wohl unumgänglich und die Nettoschuld wird wieder merklich steigen. Die nicht beeinflussbaren, gebundenen Kosten zeigen nach wie vor eine steigende Tendenz. Im Moment kann das Kostenwachstum noch mit höheren Steuererträgen aufgefangen werden. Die künftige Entwicklung ist noch nicht absehbar, zumal die Auswirkungen grösserer kantonaler Reformen bei den Steuern und beim Finanzausgleich noch nicht vollständig greifen. Immerhin rechtfertigt das gute Resultat die Steuerfusssenkung auf 2,00 Einheiten. Die wirtschaftliche Lage für die kommenden Jahre ist schwierig abzuschätzen. Der jährliche Ertrag von 884 000 Franken aus der Aufwertungsreserve entfällt ab dem Jahr 2031. Um den Finanzhaushalt möglichst im Gleichwegwicht zu behalten, lässt der Gemeinderat das Ergebnis 2024 sowie die erwähnten Chancen und Herausforderungen in den Budgetprozess 2026 und die weiterführenden Finanzpläne einfliessen.
Urnenabstimmung am 18. Mai
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zur Rechnung 2024 mit detaillierten Informationen rechtzeitig vor dem Urnengang am 18. Mai im neuen Layout. An diesem Datum befinden die Stimmberechtigten über die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde. Zusätzlich bestimmen sie die externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2025. Die Orientierungsversammlung zur Abstimmung findet am Montag, 5. Mai um 19.30 Uhr in der Kaffeestube Wolfsmatt statt.
Zukunftsgerichtete Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Ruswil nach einem mehrjährigen Prozess die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst das Bau- und Zonenreglement (BZR), den Zonenplan für das ganze Gemeindegebiet, zwei Zonenpläne für das Siedlungsgebiet und zwei Teilzonenpläne Gewässerraum. Die Bau- und Zonenordnung wird an das neue kantonale Planungs- und Baurecht angepasst. Dazu werden die neuen Baubegriffe und Messweisen (Überbauungs- anstelle der Ausnützungsziffer, Gesamthöhe anstelle der Geschossigkeit) eingeführt. Dies hat auch umfassende Auswirkungen auf die Einteilung der Bauzonen. Mit der Revision werden die meisten Gestaltungspläne aufgehoben.
Genehmigung mit wenigen Ausnahmen
Mit der Revision wird das seit Längerem unbebaute Gebiet Halde im Ortsteil Werthenstein ausgezont. Im Gegenzug kann die Gemeinde das Gebiet Windbüel einzonen. Eine weitere Aufgabe war die Festlegung der Gewässerräume nach Bundesrecht auf dem ganzen Gemeindegebiet. Über die diesbezügliche Auslegung des Gewässerschutzgesetzes haben der Kanton und die Gemeinde Ruswil aber nicht in allen Fällen die gleiche Auffassung. Die Revision der Ortsplanung Ruswil, einschliesslich Festlegung der Gewässerräume, ist insgesamt recht- und zweckmässig, weshalb der Regierungsrat die revidierte Ortsplanung am 8. April mit wenigen Ausnahmen genehmigt hat. Nicht genehmigt hat der Regierungsrat die Zuteilung von drei Grundstücken in die Dorfzone B im Gebiet Untere Gerbi. Zwei der drei Parzellen sind im Eigentum der Gemeinde Ruswil. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Dorfzone B den Vorgaben des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) zu wenig Rechnung trägt. Weiter ordnet der Regierungsrat Verbreiterungen des Gewässerraums bei zwei Grundstücken im Gebiet Bielbachmatte an, dies wegen einer erheblichen Gefährdung durch Hochwasser am Bielbach. Innerhalb der Wildtierkorridore ordnet der Regierungsrat breitere Gewässerräume an. Von der Genehmigung ausgenommen ist eine Zuordnung der Verkehrsfläche der Neuenkirchstrasse zur Verkehrszone im Gebiet Goltschrüti, Dies hängt mit dem angrenzenden Wald zusammen. Der Verlauf der Waldgrenze konnte noch nicht geklärt werden.
Inkrafttreten nach Beschwerdefrist
Die Revision der Ortsplanung tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nicht innert 20 Tagen mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten wird. Nach Ablauf der Beschwerdefrist kann die Gemeinde Ruswil Baugesuche auf Grundlage der revidierten Bau- und Zonenordnung bewilligen. Insgesamt ist der Gemeinderat froh, dass der langwierige Genehmigungsprozess nun mit wenigen Ausnahmen abgeschlossen ist. Das Inkrafttreten der neuen Bau- und Zonenordnung entspricht einem wichtigen Legislaturziel des Gemeinderates. Damit ist die Gemeinde gerüstet für die nahe Zukunft.
Prioris mit Swisscom
Das Projekt Prioris geht weiter. Mit der Swisscom konnte eine finale Einigung gefunden werden. Mit der tragfähigen Partnerschaft bleibt der Ausbau mit Glasfaser ausserhalb der Bauzone möglich. Die Grundstückeigentümer werden in den nächsten Wochen mit neuen Unterlagen bedient. Die bisherigen Prioris-Verträge verlieren ihre Gültigkeit. An der Orientierungsversammlung vom 5. Mai informieren die Verantwortlichen zusätzlich über die neue Ausrichtung.
Neues Mitglied Bürgerrechtskommission
Delia Heller (SP), Chasteleweg 4, wurde in stiller Wahl zum neuen Mitglied der Bürgerrechtskommission gewählt. Sie tritt ihr Amt am 1. September 2025 an und ersetzt Peter Eggenschwiler (SP). Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige.
Rücktritt von Luzia Thür
Luzia Thür aus Dagmersellen hat ihren Rücktritt als Verwaltungsrätin des Alterswohnzentrums Ruswil eingereicht. Sie demissioniert per 31. Dezember 2025. Luzia Thür wurde im Jahr 2021 ins Amt gewählt und verfügte als Geschäftsführerin und Pflegedienstleiterin einer ausserkantonalen Institution über die entsprechende Expertise in der Pflege. Der Gemeinderat als Wahlbehörde dankt der scheidenden Verwaltungsrätin für ihr wertvolles Engagement und die rechtzeitige Kommunikation. Das Mandat wird rechtzeitig zur Neubesetzung ausgeschrieben.