Im Jahr 2005 wurde der Badhussteg in Werthenstein durch ein starkes Hochwasser vollständig zerstört und weggeschwemmt. Die Brücke befand sich beim Bahnübergang Dietenei und dient als Verbindung über die kleine Emme. Während das linke Flussufer in der Folge mit einer Bohrpfahlwand samt Blocksatz als «vorgezogene Massnahme des Hochwasserschutzes» im Nachgang gesichert wurde, blieb das rechte Ufer bisher unangetastet. Das südliche Widerlager ist heute noch im Ursprungszustand erkennbar. Die Gemeinden Werthenstein und Ruswil verfolgen gemeinsam das Ziel einen Ersatzbau für den Badhussteg zu realisieren.
Demission Kommission für Altersfragen
Evelyn Schumacher-Zihlmann ist per 31.12.2025 aus der Kommission für Altersfragen ausgetreten. Der Gemeinderat dankt Evelyn Schumacher-Zihlmann herzlich für ihren engagierten Einsatz zugunsten der Bevölkerung. Als Ersatz konnte Therese Bienz als Vertreterin der SVP gewählt werden. Der Gemeinderat wünscht Therese Bienz für ihre neue Tätigkeit viel Erfolg und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Jährlicher Austausch mit dem Polizeiposten Ruswil
Anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung fand der jährliche Austausch mit dem Polizeiposten Ruswil statt. In einem offenen und konstruktiven Gespräch wurde auf das vergangene Jahr zurückgeblickt, aktuelle Herausforderungen wurden thematisiert und gemeinsame Anliegen besprochen. Der regelmässige Dialog zwischen Gemeinderat und Polizei ist wertvoll und trägt wesentlich zu einer guten Zusammenarbeit sowie zur Sicherheit in unserer Gemeinde bei.
Per Ende März verlässt Armin Emmenegger den Polizeiposten Ruswil. Der Gemeinderat bedankt sich herzlich für sein grosses Engagement und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz zugunsten der Jugendlichen, wo er mit viel Präsenz und Fingerspitzengefühl wichtige Präventionsarbeit geleistet hat. Für seine berufliche und persönliche Zukunft wünscht ihm der Gemeinderat alles Gute und viel Erfolg.
Nachführung kantonales Bauinventar der Gemeinde Ruswil
Das kantonale Bauinventar dokumentiert und bewertet die historisch bedeutenden Bauten und Objekte in allen Gemeinden des Kantons. Seit Abschluss der Erstinventarisation hat sich das Bauinventar als wichtiges Planungsinstrument für die kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen bewährt und dient als Grundlage für allfällige Umsetzungen in der Nutzungsplanung. Das Inventar optimiert auch die Zusammenarbeit zwischen den Behör-den im Bewilligungsverfahren und erhöht für die Eigentümerinnen und Eigentümer die Planungssicherheit.
Am 1. April 2013 wurde das kantonale Bauinventar der Gemeinde Ruswil formal in Kraft gesetzt. Sämtliche vom Eintrag betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden im März 2013 angeschrieben und über die Rechtswirkung des Bauinventars informiert. Das rechtskräftige Bauinventar kann auf der Gemeindeverwaltung Ruswil und bei der Dienststelle Kultur, Abteilung Denkmalpflege eingesehen werden. Das Inventar ist auch im Geoportal des Kantons unter www.geo.lu.ch/map/kulturdenkmal abrufbar.
Die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bauinventar in der Regel gemeindeweise alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst wird. Die kantonale Denkmalpflege beabsichtigt dies im Frühjahr 2026 für die Gemeinde Ruswil vorzunehmen. Bei der Nachführung werden sämtliche Einträge im Inventar auf ihre Aktualität hin über-prüft. Die Erkenntnisse dieser Überprüfung und allfällige Korrekturen werden ins Inventar übertragen. Sofern fachlich angezeigt, erfolgt eine Anpassung der Einstufung. Ersetzte oder auf Grund von Veränderungen nicht mehr schutzwürdige Gebäude werden aus dem Inventar gestrichen.
Eine Begehung vor Ort ist nur bei den Bauten vorgesehen, die eine bauliche Veränderung erfahren haben, bei denen eine Anpassung der Einstufung auf Grund neuer Erkenntnisse geprüft wird oder die neu ins Inventar aufgenommen werden. Diese Arbeiten werden durch Mitarbeitende der Kantonalen Denkmalpflege ausgeführt. Dabei wird die Liegenschaft besichtigt und die fotografischen Aufnahmen werden aktualisiert. Falls die Mitarbeitenden das Grundstück betreten müssen, werden sie sich an der Haustür melden. Für die wohlwollende Unterstützung und allfällige Auskünfte danken die Denkmalpflege und der Gemeinderat im Voraus.
Wie bei der Erstinventarisation ist vorgesehen, dass die Bauten in der Regel nur von aussen besichtigt und beschrieben werden. Es ist jedoch möglich, dass bei fachlich begründeten Hinweisen und mit dem Einverständnis der Eigentümerschaft auch eine Begehung der Innenräume vorgenommen werden kann. Diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Mitbeurteilung der Innenräume wünschen, wenden sich direkt an die Kantonale Denkmalpflege zur Vereinbarung eines Termins.
Sobald die Nachführung des Bauinventars erfolgt ist, wird das Resultat dem Gemeinderat Ruswil vorgestellt. Zudem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer informiert, deren Bauten und Objekte von einer Änderung betroffen sind oder neu eingestuft werden. Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Änderungen in Kraft gesetzt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ruswil, Abteilung Bau und Infrastruktur, 041 496 70 50 oder direkt an den Leiter Bauinventar der Kantonalen Denkmalpflege Mathias Steinmann, 041 228 71 74.
