Die Verkehrsanordnung für die Zone 30 auf der Neuenkirchstrasse ist öffentlich aufgelegt und kann während der 30-tägigen Frist eingesehen werden. Die bestehenden Fussgängerstreifen bleiben erhalten und nur wenige Vortrittsregelungen werden angepasst. Die Massnahme sorgt dafür, dass die Strasse für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer wird.
Seit dem 15. November ist im Luzerner Kantonsblatt die Verkehrsanordnung für die Einführung der Zone 30 auf der Neuenkirchstrasse publiziert. Während der 30-tägigen Beschwerdefrist kann der Signalisations- und Massnahmenplan bei der Gemeinde Ruswil sowie auf den Webseiten der Gemeinde und des Kantons eingesehen werden. In diesem Bericht stellt die Gemeinde Ruswil das Projekt vor und informiert über die geplanten Massnahmen.
Hintergrund und bisherige Schritte
Bereits im Jahr 2022 hat die Gemeinde mit dem Kanton Kontakt bezüglich der Einführung einer Zone 30 aufgenommen. Ein anschliessend durch den Kanton Luzern bestelltes Verkehrsgutachten bestätigte den Bedarf klar. Die Umsetzung wurde jedoch zurückgestellt, da die Strassensanierung im Zusammenhang mit dem kantonalen Hochwasserschutzprojekt Tändlibach verschoben werden musste. Ursprünglich ging man davon aus, dass die Zone 30 nur zusammen mit baulichen Massnahmen eingeführt werden könne.
Im Frühling 2025 fragte der Kanton erneut nach dem Zeitpunkt der Einführung. Da sich das Hochwasserschutzprojekt weiter verzögert und die Strassensanierung somit nicht absehbar ist, wurde das Thema neu bewertet. Inzwischen ist zudem eine Petition mit rund 190 Unterschriften eingereicht worden. Parallel dazu wurde die Vorprüfung von Zone 30 im Gebiet Grindel durch den Kanton gutgeheissen. Da das Projekt grundsätzlich bereit zur Umsetzung ist, hat der Gemeinderat entschieden, die Zone 30 sofort und zusammen mit dem Gebiet Grindel einzuführen – im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung.
Siedlungsorientierte und verkehrsorientierte Strassen
In der Gesetzgebung wird zwischen zwei Strassentypen unterschieden:
Siedlungsorientierte Strassen: Einführung einer Zone 30 möglich. Fussgängerstreifen müssen grundsätzlich entfernt und Rechtsvortritte eingeführt werden. Häufig werden zusätzlich bauliche Massnahmen umgesetzt.
Verkehrsorientierte Strassen: Einführung von Tempo 30 (nicht Zone 30). Fussgängerstreifen dürfen bleiben, Rechtsvortritte sind nicht nötig. Dies gilt bei Strassen mit über 3'000 Fahrzeugen pro Tag.
Die Neuenkirchstrasse ist eine Gemeindestrasse 1. Klasse, gilt als siedlungsorientiert und wird täglich von rund 1'500 Fahrzeugen befahren. Für solche Projekte ist der Kanton verantwortlich. Das ursprüngliche Projekt aus dem Jahr 2022 sah vor, sämtliche Fussgängerstreifen zu entfernen und an allen Einmündungen Rechtsvortritte einzuführen.
Einsatz der Gemeinde und neue Lösung
Die Gemeinde Ruswil hat sich klar dafür eingesetzt, dass die Zone 30 nur eingeführt werden darf, wenn die Fussgängerstreifen bestehen bleiben und möglichst wenige Rechtsvortritte nötig sind. Aufgrund der unübersichtlichen Strassensituation wäre die Sicherheit sonst nicht verbessert worden.
Der Kanton hat daraufhin eine Mischlösung genehmigt:
- Alle Fussgängerstreifen dürfen bleiben, teilweise werden sie optimiert bzw. leicht verschoben.
- Nur drei Rechtsvortritte werden eingeführt (Gebiet Goldschrüti, Meierhöfliring und Meierhöflistrasse). Diese Standorte wurden gewählt, weil die Quartierstrukturen den Rechtsvortritt verlangen und die Einführung sinnvoll umsetzbar ist.
- Bei den übrigen Quartiereinfahrten wird aus Sicherheitsgründen auf Rechtsvortritte verzichtet.
- Es werden keine baulichen Massnahmen wie Poller, Ausbuchtungen oder Warteinseln erstellt.
Zudem hat der Kanton zugesichert, dass auch bei einer späteren Sanierung der Neuenkirchstrasse keine zusätzlichen baulichen Anpassungen erforderlich sein werden.
Fazit
Die Abteilung Bau & Infrastruktur und der Gemeinderat sind überzeugt, dass die Einführung der Zone 30 auf der Neuenkirchstrasse die beste Lösung für die Sicherheit der Bevölkerung darstellt. Die wenigen Sekunden längerer Fahrzeit sind ein kleiner Preis für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger.
Zone 30 im Gebiet Grindel
Auf Antrag der Strassengenossenschaft Grindel wurde die Einführung einer Zone 30 im Gewerbegebiet Grindel (ab Nr. 30) geprüft. Die Vorprüfung durch den Kanton wurde genehmigt. Da es sich um eine andere Strassenklassierung als bei der Neuenkirchstrasse handelt, läuft das Verfahren über die Gemeinde.
Die Verkehrsanordnung ist seit dem 15. November im Luzerner Kantonsblatt publiziert. Die entsprechenden Unterlagen können bei der Gemeinde während der Auflagefrist eingesehen werden.
Treffen mit Vertretern des Kantonsrats
An der letzten Sitzung des Gemeinderats durften die Vertreter des Kantonsrats begrüsst werden. Der gemeinsame Austausch über aktuelle Themen im Kantonsrat sowie über Anliegen der Gemeinde Ruswil war wertvoll und konstruktiv. Dieser halbjährliche Dialog ist für beide Seiten von Bedeutung und wird sehr geschätzt.
Austausch mit Korporation, Ortsgemeinschaft und Ortsmusik Rüediswil
Ebenfalls fand ein Treffen mit Vertretungen aus dem Gemeindegebiet Rüediswil statt. Diskutiert wurden verschiedene aktuelle Themen, darunter die Verkehrsführung in Rüediswil, die Situation rund um die gewünschte Bushaltestelle Grindel sowie weitere Anliegen aus dem Gebiet. Der Gemeinderat Ruswil bedankt sich für den offenen Austausch und die engagierte Arbeit zugunsten der Bevölkerung in Rüediswil.
Start des neuen Geschäftsführers
Am 4. November hat der neue Geschäftsführer Patrick Schnellmann seine Tätigkeit bei der Gemeinde Ruswil aufgenommen. Bereits vor dem offiziellen Startdatum konnte er mit einem Pensum von 40 % einsteigen. Der Gemeinderat heisst Patrick Schnellmann herzlich willkommen und freut sich auf die kommende Zusammenarbeit.
Fälligkeit der Steuern 2025
Die Staats- und Gemeindesteuern 2025 werden am 31. Dezember 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Jahr keine Fälligkeitsanzeigen zugestellt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten zu den offenen Steuern steht der Bereich Steuern Ruswil/Wolhusen/Grosswangen gerne zur Verfügung.
Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Einkommensverhältnissen ab, muss beim Bereich Steuern eine Anpassung der Rechnung verlangt werden. Ist es nicht möglich, den gesamten Betrag bis Ende Jahr einzuzahlen, wird um Kontaktaufnahme gebeten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für die fristgerechte Überweisung wird bestens gedankt. Bei Fragen steht der Bereich Steuern Ruswil/Wolhusen/Grosswangen (041 496 70 70 oder steuern@
ruswil.ch) gerne zur Verfügung.
