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Betreuungsgutscheine

Informationen

Betreuungsgutscheine sind ein finanzieller Beitrag der Gemeinde und des Kantons an die familienergänzende Betreuung von Kindern ab drei Monaten bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten.

Ab dem 1. August 2026 gilt das neue kantonale System nach Kinderbetreuungsgesetz für Kinder in der familienergänzende Kinderbetreuung. Für alle Erziehungsberechtigten im Kanton gelten neu die gleichen Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen sowie die gleiche Berechnungsgrundlage.

Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kita / Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie betreut werden. Die Tagesfamilie muss einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen sein. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dem Arbeitspensum der Eltern. Ab einem massgebenden Einkommen von jährlich über 120`000 Franken entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft stellt auf ihrer Website einen Online Rechner für Betreuungsgutscheine zur Verfügung. Mit diesem kann geprüft werden, ob ein möglicher Anspruch besteht.

 

Gesuch Betreuungsgutscheine

Gesuche werden direkt auf der Website des Kantons eingegeben

Ausfüllen des Gesuchs:

  • Für jedes Kind muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden.
  • Sämtliche Unterlagen müssen komplett vorhanden sein.
  • Gesuche können für maximal zwei Monate rückwirkend eingegeben werden.

Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Gesuchs sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Kantons Luzern unter DISG → frühe Förderung → Familienergänzende Kinderbetreuung → F&A Erziehungsberechtigte

Haben Sie Fragen?

Abteilung Gesellschaft & Soziales
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil

041 496 70 79
sozialabteilung@ruswil.ch

Ansprechperson

Valery Kunz-Beitzel

Gesuch Betreuungsgutscheine

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