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Betreuungsgutscheine

Am 01.01.2020 führte die Gemeinde Ruswil die Betreuungsgutscheine ein.

Betreuungsgutscheine sind finanzielle Unterstützungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vor- und Primarschulbereich in Kindertagesstätten und/oder Tagesfamilien mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu verbessern.

Als Eltern können Sie frei wählen, in welcher anerkannten Kindertagesstätte oder Tagesfamilie Sie Ihr Kind betreuen lassen wollen.

Gesuch Betreuungsgutscheine

Online ausfüllen (siehe untenstehendes Online-Formular)
ODER
schriftlich (E-Mail oder Post) Gesuch um Beutreuungsgutscheine


Hinweise zum Ausfüllen des Gesuches:

  • Das Gesuch ist bei der Finanzabteilung Ruswil einzureichen (Online, per E-Mail oder per Post).
  • Das Gesuch wird nur geprüft, wenn es vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
  • Sämtliche Unterlagen müssen komplett vorhanden sein.
  • Mögliche Auszahlungen werden erst bei Vollständigkeit des Gesuches berechnet und ausbezahlt.

Dieses Gesuch ist durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Wichtig:
Ein allfälliger Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt das Eingangsdatum des Gesuches. Mögliche Auszahlungen werden erst bei Vollständigkeit des Gesuches berechnet.

Betreuungsgutscheine

Gesuch für:

Personalien Antragssteller/in
Personalien Ehepartner/in / Konkubinatspartner/in im gleichen Haushalt
Bitte auch angeben, wenn nicht der leibliche Vater bzw. die leibliche Mutter.
Kind(er), welche(s) durch die Kindertagesstätte oder Tageseltern betreut wird/wird

1. Kind

2. Kind

3. Kind

4. Kind

Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)
Falls ja, werden die Betreuungsgutscheine direkt an die Kindertagesstätte / Tageselternvermittlungsstelle überwiesen.
Quellensteuer
Bitte legen Sie dem Gesuch eine aktuelle Quellensteuerabrechnung bei.
Subventionen / Unterstützungsbeiträge (werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt)
Beiträge Arbeitgeber
Arbeitgeber
Bei mehreren Arbeitgebern bitte den Hauptarbeitgeber angeben.
Bei angestellten Personen muss der Lohnausweis vom Vorjahr sowie die Lohnabrechnung vom Vormonat beigelegt werden.

Antragsteller/in (muss bei Erwerbstätigkeit angegeben werden)

Ehepartner/in oder Konkubinatspartner/in (muss bei Erwerbstätigkeit angegeben werden)

Umfang der ausserfamiliären Berufstätigkeit
Bei Personen, welche Arbeitslosentaggelder oder eine IV-Rente beziehen muss eine aktuelle Kopie der Taggeldabrechnung oder IV-Verfügung beigelegt werden. Bei Personen in Ausbildung muss eine entsprechende Ausbildungs-/ Studienbescheinigung beigelegt werden.

Antragsteller/in

Ehepartner/in oder Konkubinatspartner/in

Bank- bzw. Postverbindung für die Überweisung der möglichen Betreuungsgutscheine
Die Betreuungsgutscheine werden grundsätzlich an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Eine Überweisung an Dritte erfolgt nur in Ausnahmefällen wie bei Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder einem begründeten Antrag durch die Kindertagesstätte bzw. Tageselternvermittlungsstelle.
Einreichung Unterlagen (zwingend)

Kindertagesstätte

Tageseltern

Alle (Kindertagesstätte und Tageselternvermittlungsstelle)

Meldepflicht und Einverständniserklärung
Bemerkungen