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Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein «Leumundszeugnis» laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug zusammen. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil bezogen werden.
Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt bestellt werden.
Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt. Ein Strafregisterauszug kann auch hier online bestellt und bezahlt werden.