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Abteilung Bau & Infrastruktur
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Revision der Ortsplanung

Ausgangslage

Die heute gültige Ortsplanung der Gemeinde Ruswil stammt aus dem Jahr 2010. Aufgrund der veränderten übergeordneten Gesetze und Planungen ist eine grundlegende Überarbeitung notwendig. Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, welche für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie für die Bevölkerung verbindlich sind.

 

Mitwirkung

Vom 16. November 2020 bis 28. Februar 2021 lag die revidierte Ortsplanung zur Mitwirkung auf. Die Bevölkerung erhielt Gelegenheit, sich während dieser Frist zu den Entwürfen zu äussern. Anlässlich einer Informationsveranstaltung und zahlreicher Sprechstunden gaben Ortsplaner und Gemeindevertreter vertiefte Informationen zum umfangreichen Dossier ab. Es sind Mitwirkungseingaben von rund 120 Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen eingegangen. Parallel dazu hat der Kanton die Unterlagen geprüft und mit Bericht vom 22. November 2021 grossmehrheitlich positiv Stellung genommen.

Die breit abgestützte Ortsplanungskommission unter der Leitung von Rolf Beglinger hat in der Folge die Eingaben der Mitwirkenden und des Kantons akribisch geprüft.
Die Planungsinstrumente wurden in der Folge nochmals überarbeitet.

Sämtliche Antworten auf die erhaltenen Mitwirkungseingaben wurden in anonymisierter Form themenbasiert in den drei folgenden Mitwirkungsberichten zusammengestellt:

  • Teil 1:   Bau und Zonenreglement, Zonenplan
  • Teil 2:   Schutzzonen/ - objekte, Zonenplan Gewässerraum
  • Teil 3:   Verkehrsrichtplan, Leitbild Dorfkern Ruswil

Die Mitwirkungsberichte wurden durch den Gemeinderat freigegeben und sind ab dem 25. Mai 2022 auf der Homepage der Gemeinde Ruswil einsehbar. Den Mitwirkenden wurde die Aufschaltung der Mitwirkungsberichte auf der Webseite schriftlich angezeigt. Die Mitwirkung konnte somit abgeschlossen werden.

Worum geht es?

Die heute gültige Ortsplanung der Gemeinde Ruswil stammt aus dem Jahr 2010. Aufgrund der veränderten übergeordneten Gesetze und Planungen ist eine grundlegende Überarbeitung notwendig. Den Gemeinden wird eine Frist bis Ende 2023 zur Revision ihrer Ortsplanungen gewährt. Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, welche für die Grundeigentümer/-innen sowie für die Bevölkerung verbindlich sind.

Mit den neuen Zonenplänen und dem revidierten Bau- und Zonenreglement ersetzt die Gemeinde Ruswil die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen durch eine neue, auf die
heutigen und zukünftigen Bedürfnisse ausgerichtete Ortsplanung. Dabei müssen die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und das Gewässerschutzgesetz (GSchG) berücksichtigt werden.

Über die Revision der Ortsplanung und die Behandlung der Einsprachen wird nun im Urnenverfahren abgestimmt.

Alle Unterlagen zur Revision der Ortsplanung sind nachfolgend aufgeschaltet oder auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar.

Orientierungsversammlung

Am Dienstag, 30. Mai 2023, 19.30 Uhr, orientiert der Gemeinderat im Pfarreiheim über die vorstehende kommunale Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zur Revision der Ortsplanung.

Unterlagen/Dokumente:

Verbindliche Unterlagen für die Beschlussfassung an der Urnenabstimmung

Zonenplan Siedlung, 1:2'500, Ruswil Dorf, Rüediswil
Zonenplan Siedlung, 1:2'500, Werthenstein, Sigigen und weitere Ortsteile
Zonenplan Ruswil, 1:10'000
Zonenplan Gewässerraum, Teil Nord, 1:5'000
Zonenplan Gewässerraum, Teil Süd, 1:5'000

Bau- und Zonenreglement (BZR)

Verbindliche Unterlagen (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

Verordnung über den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen gemäss §§ 105 ff. PBG

Orientierende Unterlagen (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV)
Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume
Betriebliches Konzept zur Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone im Gebiet Neubode, ecoptima ag, 26. März 2020
Bebauungskonzept Windbüel, Schlussbericht, Zeitraum Planungen AG, 14. Oktober 2020
Gutachten Fruchtfolgeflächen zur Einzonung Windbüel, Vogt Planer, 21. Februar 2021
Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 22. November 2021
Mitwirkungsberichte (Teil 1) vom 6. Mai 2022
Mitwirkungsberichte (Teil 2) vom 6. Mai 2022
Mitwirkungsberichte (Teil 3) vom 6. Mai 2022

Weitere behördenverbindliche Planungsinstrumente (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

Siedlungsleitbild, Analyse vom 3. April 2019
Siedlungsleitbild, Konzept vom 3. April 2019

Kommunaler Verkehrsrichtplan, Bericht inkl. Massnahmen

Verkehrsrichtplan, Teil Fuss- und Veloverkehr

Verkehrsrichtplan, Teil Strassen und motorisierter Verkehr

Weiteres Vorgehen

Rechtsmittel
Der Beschluss der Stimmberechtigten kann innert 20 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden (§ 63 Abs. 3 PBG). Für allfällige Stimmrechtsbeschwerden gilt § 160ff StRG.

Genehmigung durch den Regierungsrat
Anschliessend übermittelt die Gemeinde dem Regierungsrat den Zonenplan 1:2'500 (aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd), Zonenplan Gewässerraum 1:2'500 (aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd) und das Bau- und Zonenreglement in der beschlossenen Fassung zur Genehmigung. Dieser entscheidet mit der Genehmigung über allfällige Verwaltungsbeschwerden (§ 64 Abs. 1 PBG).

Inkrafttreten und Rechtswirkung
Der Zonenplan 1:2'500 (aufgeteilt in die Pläne «Ruswil Dorf und Rüediswil» und «Werthenstein, Sigigen und weitere Ortsteile»), Zonenplan Ruswil 1:10'000, Zonenplan Gewässerraum 1:5'000 (aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd) und das Bau- und Zonenreglement treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 4 PBG).

 

Botschaft Abstimmung vom 18.06.2023

 

2. öffentliche Auflage

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung Ruswil vom 7. Juni bis 6. Juli 2022 gingen insgesamt 13 Einsprachen gegen Inhalte der Zonenpläne, gegen Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes sowie vier Äusserungen zu Inhalten des Kommunalen Verkehrsrichtplans ein.

Der Gemeinderat hat daraufhin mit den Einsprechenden Verhandlungen geführt und versucht, sich mit diesen gütlich zu einigen. Aus Sicht des Gemeinderates wurden zweckmässige und berechtigte Anliegen, die die übergeordneten Ziele der Ortsplanungsrevision nicht infrage stellen, wurden berücksichtigt.

Wo eine Einigung mit den Einsprechenden zustande kam, musste in der Regel der Zonenplan und/oder das Bau- und Zonenreglement (BZR) angepasst werden. Eine weitere Ergänzung am Bau- und Zonenreglement möchte der Gemeinderat im Sinne einer Korrektur von sich aus vornehmen. Der Verkehrsrichtplan erfuhr keine Änderung mehr.

Die Planungsinstrumente mit den ausgewiesenen Änderungen sowie weitere Unterlagen, insbesondere die Botschaft zur zweiten öffentlichen Auflage, werden gemäss § 6 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung (PBV) auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

 

Inhalt der 2. Auflage

Gegenstand des zweiten Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit sind:

  • Änderungen im Zonenplan gegenüber der ersten öffentlichen Auflage,
  • Änderungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) gegenüber der ersten öffentlichen Auflage.

Alle übrigen verbindlichen Planinhalte in den Zonenplänen und Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements bleiben gegenüber der ersten öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens.

 

Ergebnis 2. Auflage

Innerhalb der Einsprachefrist wurden keine Einsprachen zur zweiten Auflage eingereicht und somit konnte diese abgeschlossen werden.

1. öffentliche Auflage

Die erste öffentliche Auflage der massgebenden Planungsinstrumente fand vom 7. Juni bis 6. Juli 2022 statt. Während dieser Frist konnten die Stimmberechtigten oder Interessierte Einsprache gegen das revidierte Bau- und Zonenreglement und die Zonenpläne erheben und sich zum kommunalen Verkehrsrichtplan äussern. Alle relevanten Unterlagen waren während dieser Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Gemeindewebseite einsehbar.

Alle Haushaltungen wurden mittels eines Flyers mit detaillierten Informationen zur öffentlichen Auflage bedient. Am Dienstag, 7. Juni 2022 fand um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Wolfsmatt eine Informationsveranstaltung statt. Anschliessend wurden Sprechstunden angeboten.